Hinweis zur Barrierefreiheit
Die Website www.cutinea.de fällt nach unserer Einschätzung nicht unter die verpflichtenden Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Grund hierfür ist die Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen gemäß § 3 Abs. 3 BFSG. Diese gilt für Unternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.
CUTINEA beschäftigt derzeit weniger als 10 feste Mitarbeitende und erfüllt damit nach aktuellem Stand die Voraussetzungen dieser Ausnahme.
Unabhängig davon ist es uns ein Anliegen, unsere Website möglichst übersichtlich, verständlich und zugänglich zu gestalten. Sollten Ihnen Barrieren auffallen oder sollten Sie Hinweise zur Verbesserung haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.
Kontakt:
info@cutinea.de